Die Jagd hat sich zwischen 2023 und dem 15. April 2026 spürbar verändert. Wer heute jagdlich verantwortlich unterwegs ist, merkt das im Revier genauso wie in Gesprächen mit Landwirten, Eigentümern, Kommunen oder Behörden. Die Veränderung kommt dabei nicht aus nur einer Richtung. Sie entsteht aus mehr Landesrecht im Alltag, neuer Wolfsregulierung im Bundesjagdgesetz, dauerhaftem ASP-Druck beim Schwarzwild und einem deutlichen Professionalisierungsschub durch Technik, Dokumentation und Flächenmanagement.
Wichtig ist dabei: Es gibt nicht die eine „große Reform“, die alles auf einen Schlag neu ordnet. Vielmehr hat sich in wenigen Jahren ein ganzes Bündel an Änderungen aufgebaut. Einige Regeln sind seit 2023 oder 2024 bereits in Kraft, andere wurden 2025 neu gefasst, und wieder andere prägen seit 2026 die jagdliche Praxis auf Bundesebene neu. Genau das macht die Lage für viele Jäger, Revierinhaber und Auftraggeber so unübersichtlich. Wer nur auf das Bundesjagdgesetz schaut, sieht zu wenig. Wer nur auf Landesjagdzeiten achtet, ebenfalls. Und wer ASP, Wolf oder Technik nur als Einzelfragen behandelt, verpasst den größeren Zusammenhang.
Dieser Beitrag ordnet den Zeitraum deshalb bewusst als 2023 bis 2026 ein. Er zeigt, welche Veränderungen bereits da sind, was sie für die Praxis bedeuten und welche Themen in der Jagd jetzt besonders aufmerksam beobachtet werden sollten. Der Fokus liegt auf Deutschland mit klarem Blick auf Nordrhein-Westfalen, weil BG Jagd genau in dieser Realität arbeitet.
Mehr Ebenen gleichzeitig
EU-Recht, Bundesjagdgesetz, Landesrecht und behördliche Praxis greifen heute stärker ineinander. Jagd wird dadurch weniger pauschal und deutlich regelungsintensiver.
Mehr Verantwortung in der Fläche
Wildschaden, Schwarzwildmanagement, Dokumentation und Flächennutzung spielen in der Jagdpraxis heute noch stärker zusammen als noch vor wenigen Jahren.
Mehr Technik, mehr Professionalität
Drohnen, Wärmebildtechnik, aktuelle Daten und strukturierte Abläufe werden immer stärker Teil moderner Jagd und nicht nur freiwillige Ergänzung.

Warum der Zeitraum 2023 bis 2026 jagdlich eine echte Zäsur ist
In vielen Jagdgesprächen taucht noch immer die Hoffnung auf, man könne die Entwicklung der letzten Jahre mit einem einzigen Schlagwort erklären. Mal heißt es, „der Wolf ändert alles“, mal ist von ASP als Dauerthema die Rede, mal geht es um Bleifreiheit, Technik oder Jagdzeiten. Tatsächlich ist der Zeitraum seit 2023 aber gerade deshalb besonders, weil mehrere Entwicklungslinien gleichzeitig Druck aufgebaut haben. Die Jagd ist heute politischer, technischer, dokumentationspflichtiger und länderspezifischer geworden.
Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: Jagd wird weniger durch Gewohnheit steuerbar. Vieles, was früher mit einem Blick ins gewohnte Revier und einer groben Orientierung an bekannten Regeln auskam, muss heute laufend nachgehalten werden. Welche Jagdzeiten gelten aktuell? Was ist in meinem Bundesland zulässig? Wie ist die ASP-Lage? Welche Rolle spielt der Wolf rechtlich tatsächlich? Wo wird Technik gefördert oder ausdrücklich einbezogen? Und was davon betrifft mein Revier, meine Fläche oder meinen Einsatzbereich konkret? Genau diese Fragen sind inzwischen Teil professioneller Jagdpraxis.
Die gute Nachricht ist: Wer diese Veränderung annimmt, kann Jagd heute auch sehr viel strukturierter führen. Die schlechte Nachricht ist: Wer weiter nur auf Routinen setzt, läuft schneller als früher in rechtliche, organisatorische oder jagdpraktische Reibungsverluste hinein. Deshalb lohnt sich der Blick auf die wichtigsten Veränderungen im Einzelnen.
Dieser Beitrag ist kein Ersatz für die Prüfung der jeweils aktuellen Rechtslage im Einzelfall. Er ordnet den Stand vom 15. April 2026 auf Basis offizieller Quellen ein und zeigt, welche Themen Jäger jetzt besonders im Blick haben sollten.
1. Landesrecht und Jagdzeiten sind seit 2023 noch stärker Praxisfaktor geworden
Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre ist die weitere Verschiebung von Jagdalltag in Richtung Landesrecht und laufend aktualisierte Verordnungen. Formal war Jagd schon immer Bund- und Ländersache zugleich. Praktisch wurde in vielen Revieren aber lange vor allem mit vertrauten Standardmustern gearbeitet. Genau das wird schwieriger. Denn wer 2026 jagdlich sauber arbeiten will, muss deutlich genauer auf die jeweils aktuelle Landeslage schauen.
Für Nordrhein-Westfalen lässt sich das gut zeigen. Die Landesjagdzeitenverordnung wurde zum 1. Februar 2023 in neuer Fassung veröffentlicht; auf RECHT.NRW ist zugleich sichtbar, dass es bereits wieder eine neuere Fassung vom 29. März 2024 gibt. Dazu kommt die Bekanntmachung der Neufassung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) vom 1. April 2025 als aktuelle Seite und die Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung (DVO LJG-NRW) in aktueller Fassung vom 9. Dezember 2025. Allein diese Abfolge zeigt, wie stark die Jagdpraxis inzwischen von laufender Normpflege geprägt ist.
Der entscheidende Punkt ist dabei nicht nur, dass sich Texte ändern, sondern was das für die Praxis bedeutet. Jäger und Revierverantwortliche müssen sich stärker als früher daran gewöhnen, nicht nur das Bundesjagdgesetz im Hinterkopf zu haben, sondern die jeweils aktuelle Landesfassung wirklich mitzudenken. Das betrifft Jagdzeiten, landesrechtliche Besonderheiten, Durchführungsregelungen, die Behandlung von Wildschäden und die Frage, welche Tierarten in einem Land wie Nordrhein-Westfalen abweichend vom Bundesrecht zusätzlich dem Jagdrecht unterliegen.
Gerade BG Jagd erlebt in der Praxis immer wieder, dass in Gesprächen noch mit älteren oder nur halb erinnerten Regelständen argumentiert wird. Genau darin liegt heute eine echte Fehlerquelle. Wer sich auf frühere Fassungen verlässt oder landesspezifische Details nicht sauber nachzieht, riskiert Unsicherheit im Revier, in der Flächenabstimmung oder in der Kommunikation mit Auftraggebern.
Jagd 2026 ist stärker denn je ein Thema des aktuellen Landesrechts. Wer sauber arbeiten will, braucht nicht nur jagdliches Wissen, sondern auch laufende Regelpflege.
2. ASP bleibt der härteste Praxistreiber beim Schwarzwild
Wenn es eine Konstante der letzten Jahre gibt, dann ist es die Afrikanische Schweinepest. Auf der offiziellen ASP-Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird der Stand sehr klar beschrieben: Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für gehaltene Schweine und Wildschweine aber schwer, hochansteckend und fast immer tödlich. Gleichzeitig zeigt die Bundesübersicht, dass ASP-Fälle bei Wildschweinen inzwischen auch in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sind. Zugleich wurden in Brandenburg und Sachsen Restriktionszonen bereits wieder verkleinert, nachdem Tilgungsmaßnahmen erfolgreich waren.
Für die Jagdpraxis heißt das: ASP ist weder vorbei noch überall gleich. Sie bleibt ein Thema, das Schwarzwildbejagung, Hygiene, Seuchenvorsorge, Kadaverfunde, Flächenmanagement und Behördenkommunikation prägt. Wer 2026 auf Schwarzwild schaut, kann das nicht mehr losgelöst von ASP tun. Genau deshalb ist die Jagd beim Schwarzwild in den letzten Jahren weniger nur klassische Bejagung und stärker Bestandsmanagement unter seuchenhygienischen Vorzeichen geworden.
Dazu gehört auch die nüchterne Erkenntnis, dass Schwarzwildmanagement heute sehr viel stärker organisiert sein muss. Es reicht nicht, nur „mehr auf Schwarzwild zu jagen“. Entscheidend sind Jagddruck, Revierabstimmung, Struktur in der Fläche, ruhige Zugänge, verlässliche Kommunikation und – im Ernstfall – ein sauberer Schulterschluss mit den zuständigen Stellen. Gerade in ASP-Lagen oder Verdachtslagen zeigt sich sehr schnell, ob Reviere strukturiert geführt werden oder nur auf Einzelereignisse reagieren.

Für BG Jagd ist genau das einer der Gründe, warum die ASP-Leistung auf der Seite bewusst eng als zertifizierte Schwarzwildbekämpfung positioniert ist. Nicht allgemeine Theorie, sondern klare Praxis im Umgang mit Schwarzwilddruck, Flächenbejagung und Fallenjagd ist hier der eigentliche Kern.
Merksatz: Die wichtigste Veränderung bei ASP ist nicht eine einzelne neue Vorschrift, sondern die Tatsache, dass Schwarzwildbejagung seit Jahren dauerhaft unter Seuchenrealität geplant werden muss.
3. 2025 und 2026 markieren die bisher größte Wolfsänderung im Jagdrecht
Kaum ein Thema hat die Jagd in Deutschland in den letzten Jahren so stark emotional und politisch begleitet wie der Wolf. Zwischen 2025 und 2026 ist daraus nun aber auch ganz konkret neues Jagdrecht geworden. Genau hier lohnt sich Präzision, denn die öffentliche Debatte hat oft zwei Extreme produziert: entweder die Vorstellung völliger Schutzstarre oder die Vorstellung, der Wolf sei nun einfach „zur Jagd freigegeben“. Beides trifft so nicht zu.
Auf EU-Ebene wurde 2025 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs geändert. Im deutschen Bundesjagdgesetz ist die Folge inzwischen klar sichtbar. In § 2 BJagdG wird der Wolf (Canis lupus L.) nun ausdrücklich als dem Jagdrecht unterliegende Tierart aufgeführt. Gleichzeitig regeln die neuen §§ 22b bis 22f BJagdG sehr detailliert, unter welchen Bedingungen und in welcher Logik mit dem Wolf jagdrechtlich umzugehen ist.
Gerade § 22b und § 22d BJagdG zeigen, wie weit diese Änderung reicht. Die Normen unterscheiden danach, ob sich die Tierart Wolf in einem günstigen oder ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Sie sehen Managementpläne, Genehmigungssysteme, zeitliche oder räumliche Begrenzungen, revierübergreifende Steuerung, Anzeigepflichten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eingriffsmöglichkeiten zur Abwendung erheblicher Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit vor. § 22d nennt sogar ausdrücklich die Möglichkeit, im Einzelfall Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für die Jagd auf den Wolf zuzulassen.
Was bedeutet das praktisch? Erstens: Der Wolf ist jetzt rechtlich im Jagdrecht verankert. Zweitens: Das bedeutet nicht automatisch eine schrankenlose oder pauschale Jagd. Drittens: Die eigentliche Praxis wird nun stark von Managementplänen, Genehmigungen, Behördenpraxis und der Umsetzung in den Ländern abhängen. Genau deshalb ist 2026 weniger das Jahr der einfachen Antworten als das Jahr, in dem sich zeigen wird, wie Länder und Behörden diese neue Bundesrechtslage tatsächlich in die Fläche übersetzen.
Vor 2025/2026
Die Wolfsdebatte war stark naturschutz- und ausnahmerechtlich geprägt. Jagdliche Steuerung war aus Sicht vieler Praktiker nur sehr begrenzt greifbar.
Jetzt
Der Wolf steht im BJagdG, aber unter einem eng strukturierten Managementrahmen mit Erhaltungszustand, Plänen, Genehmigungen und konkreten Eingriffsvoraussetzungen.
Für Jäger wichtig
2026 bringt keine einfache „Freigabe“, wohl aber deutlich mehr rechtliche Relevanz, Verantwortung und Beobachtungsbedarf in Bezug auf Behördenpraxis und Landesumsetzung.
Für Auftraggeber wichtig
Schaden, Weidegebiete, Sicherheit und Managementfragen können künftig anders bewertet werden als noch vor wenigen Jahren – aber nur im Rahmen der neuen Regeln.
4. Technik ist von der Kür immer mehr zur Pflicht geworden
Neben Recht und Seuchenrealität hat sich seit 2023 vor allem ein weiterer Punkt klar verschoben: Technik und strukturierte Arbeitsweisen sind heute noch stärker Teil zeitgemäßer Jagd. Das betrifft nicht nur Wärmebildoptik oder digitale Dokumentation, sondern auch die Zusammenarbeit mit Landwirtschaft und Flächenbewirtschaftung. Ein gutes Beispiel dafür ist die Rehkitzrettung.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am 12. Mai 2025 die Drohnenförderung zur Rehkitzrettung von 1,5 Millionen auf 2,5 Millionen Euro aufgestockt. In der offiziellen Mitteilung wird sehr klar beschrieben, warum: Die Nachfrage war hoch, mehr als 350 Förderanträge lagen bereits vor, und der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik wird dort ausdrücklich als aktuell beste Alternative zu älteren Verfahren wie reiner Vergrämung oder bloßer Begehung bezeichnet.
Die größere Veränderung dahinter ist aber noch wichtiger als die einzelne Fördersumme: Jagd wird in vielen Bereichen technischer, koordinierter und nachweisbarer. Wer heute mit Landwirtschaft, Mahd, Jungwildrettung, Schwarzwildmanagement oder sensiblen Flächen arbeitet, tut das immer häufiger mit Technikunterstützung, mit festen Abläufen und mit klarer Verantwortungsverteilung. Das ist keine bloße Modeerscheinung, sondern Ausdruck davon, dass Jagd stärker an konkrete Ergebnisse, Tierschutz, Effizienz und saubere Zusammenarbeit gebunden wird.

Für BG Jagd passt genau das zur eigenen Ausrichtung: Revier, Fläche und Problemlage nicht nur traditionell, sondern professionell organisiert zu lesen. Moderne Jagd 2026 heißt deshalb nicht, Tradition zu ersetzen, sondern sie um Technik, saubere Dokumentation und bessere Flächenlogik zu ergänzen.
5. Was diese Veränderungen im Alltag wirklich bedeuten
Alle genannten Entwicklungen haben eines gemeinsam: Sie zwingen die Jagd stärker in Richtung Professionalisierung. Das heißt nicht, dass Jagd nur noch etwas für Volljuristen oder Technikspezialisten wäre. Es heißt aber sehr wohl, dass jagdliche Verantwortung heute mehr umfasst als reinen Ansitz oder reine Abschusserfüllung. Wer ein Revier führt, Flächen betreut oder mit Eigentümern und Auftraggebern arbeitet, muss heute deutlich mehr Ebenen gleichzeitig im Blick haben.
- Regelpflege: Nicht nur das Bundesrecht, sondern die jeweils aktuelle Landeslage muss laufend nachgezogen werden.
- Schwarzwildmanagement: ASP hält Schwarzwild dauerhaft im Fokus und macht Struktur wichtiger als Aktionismus.
- Wolfsrecht: Neue Bundesnormen bedeuten mehr Relevanz, aber auch mehr Differenzierung und Verwaltungsbezug.
- Technik: Wärmebild, Drohnen und dokumentierte Abläufe werden stärker Teil normaler Praxis.
- Kommunikation: Jagd muss heute häufiger gegenüber Landwirtschaft, Eigentümern, Behörden und Öffentlichkeit belastbar erklärbar sein.
Gerade deshalb wird die Rolle des Berufsjägers oder des strukturiert arbeitenden Revierpraktikers wichtiger. In einer komplexeren Rechts- und Nutzungslage zählt weniger das laute Meinungsbild, sondern mehr die Fähigkeit, Fläche, Regelwerk und Maßnahmen logisch zusammenzuführen. Genau das ist auch der Grund, warum BG Jagd sich nicht als bloßes Jagdlabel versteht, sondern als praktische Schnittstelle zwischen Revier, Nutzung und Problemmanagement.
Was ab 2026 als Nächstes wichtig wird
Aus den offiziellen Quellen lässt sich nicht jede künftige Detailänderung sicher ableiten. Einige Entwicklungen sind aber sehr klar erkennbar. Das Folgende ist eine fachliche Einordnung aus den aktuellen Quellen, kein bereits beschlossener Gesetzeskatalog.
Erstens wird die Umsetzung der neuen Wolfsregelungen in den Ländern und Behörden ein zentrales Thema bleiben. Das Bundesjagdgesetz gibt jetzt einen deutlich anderen Rahmen vor, aber die eigentliche jagdliche Praxis wird sich daran entscheiden, wie Managementpläne, Schonzeiten, Genehmigungswege und behördliche Maßstäbe konkret umgesetzt werden.
Zweitens wird ASP das Schwarzwildmanagement weiter prägen. Solange die Seuchenlage nicht flächendeckend erledigt ist, bleibt Schwarzwild in Deutschland und gerade auch in NRW ein Bereich, in dem Jagd, Hygiene und Flächenorganisation eng verbunden bleiben.
Drittens spricht alles dafür, dass Technik und dokumentierte Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen. Die Bundesförderung zur Rehkitzrettung ist hier nur ein Signal. Der größere Trend geht zu effizienteren, nachweisbareren und besser abgestimmten Jagdabläufen.
Viertens wird die Jagd gesellschaftlich erklärungsbedürftiger bleiben. Wer 2026 und danach gut jagdlich arbeiten will, braucht nicht nur Reviererfolg, sondern auch die Fähigkeit, den eigenen Auftrag gegenüber Flächeneigentümern, Landwirtschaft, Nachbarschaft oder kommunalen Stellen verständlich und belastbar darzustellen.
Die Jagd wird ab 2026 voraussichtlich nicht einfacher, aber strukturierter steuerbar – vorausgesetzt, Recht, Fläche, Technik und Kommunikation werden gemeinsam gedacht.
Häufige Fragen zu Jagd 2023 bis 2026
Was ist die wichtigste Veränderung seit 2023?
Es gibt nicht nur eine. Besonders prägend sind die stärkere Landesrechtsbindung, ASP als Dauerthema beim Schwarzwild, die neue Wolfsregelung im Bundesjagdgesetz und der stärkere Einsatz von Technik in der Praxis.
Ist der Wolf jetzt einfach jagdbar?
Nein, so einfach ist es nicht. Der Wolf ist nun zwar im Jagdrecht verankert, aber die §§ 22b bis 22f BJagdG sehen einen differenzierten Management- und Genehmigungsrahmen vor. Die Praxis hängt stark von Erhaltungszustand, Managementplänen und Behördenumsetzung ab.
Warum ist Landesrecht heute so wichtig?
Weil Jagdzeiten, Durchführungsregeln, landesrechtliche Besonderheiten und aktuelle Fassungen in der Praxis oft unmittelbar entscheidend sind. Wer nur das Bundesrecht kennt, arbeitet schnell unvollständig.
Ist ASP 2026 noch immer ein großes Thema?
Ja. Die offizielle ASP-Lage zeigt weiterhin Relevanz für Deutschland und auch Nordrhein-Westfalen. Für Schwarzwildbejagung und Flächenpraxis bleibt das Thema zentral.
Was kommt als Nächstes?
Vor allem die konkrete Umsetzung der neuen Wolfsregelungen, weiterer Professionalisierungsdruck im Schwarzwildmanagement und ein noch stärkerer Einsatz von Technik, Dokumentation und abgestimmten Abläufen.
Fazit: Jagd 2026 ist kein Bruch mit der Praxis, aber ein klares Upgrade ihrer Anforderungen
Zwischen 2023 und dem 15. April 2026 ist die Jagd in Deutschland deutlich komplexer und zugleich professioneller geworden. Landesrecht wirkt unmittelbarer, ASP hält Schwarzwild dauerhaft unter Druck, der Wolf ist jagdrechtlich neu verankert und Technik wird immer mehr Teil normaler Jagdpraxis. Das alles verändert nicht den Kern der Jagd – aber sehr wohl die Anforderungen an diejenigen, die sie verantwortungsvoll ausüben.
Für Jäger, Revierinhaber und Auftraggeber bedeutet das vor allem: weniger Gewohnheitsrecht im Kopf und mehr aktuelles, sauberes Arbeiten in der Fläche. Genau darin liegt auch die Chance. Wer Revier, Recht, Technik und Kommunikation zusammenbringt, wird in der Jagd 2026 nicht abgehängt, sondern handlungsfähiger.
Wenn Sie einzelne Themen daraus vertiefen möchten, lohnt sich auf der BG-Jagd-Seite besonders der Blick auf Reviereinrichtung, ASP / Schwarzwildbekämpfung, Wildtiermanagement, das Glossar oder direkt auf den Kontakt zu BG Jagd.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesjagdgesetz § 2 – dem Jagdrecht unterliegende Tierarten
- Bundesjagdgesetz § 22b – Maßnahmen in Bezug auf den Wolf
- Bundesjagdgesetz § 22d – Jagdzeiten, Managementplan und Eingriffsmöglichkeiten beim Wolf
- BMLEH – Afrikanische Schweinepest (ASP)
- BMLEH – Drohnenförderung zur Rehkitzrettung auf 2,5 Millionen (12. Mai 2025)
- RECHT.NRW – aktuelle Fassung der Landesjagdzeitenverordnung
- RECHT.NRW – aktuelle Fassung des LJG-NRW (1. April 2025)
- RECHT.NRW – aktuelle Fassung der DVO LJG-NRW (9. Dezember 2025)
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